Art Of Passion

Auszug aus den Vereinsstatuten

I. Name, Sitz, Zweck und Aufgaben

Art. 1 Name und Sitz

1 Unter dem Namen „Art Of Passion“ besteht ein Verein nach Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Der Verein hat seinen Sitz in Steffisburg.

Art. 2 Zweck

1 Der Verein hat zum Zweck, die künstlerische Begabung von Menschen und im Besonderen von Kindern zu fördern und diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Begabung auszule­ben.

Er strebt weder für sich selbst noch für seine Mitglieder einen Gewinn oder andere wirt­schaftliche Vorteile an.

Art. 3 Aufgaben

1 Der Verein nimmt die zur Erfüllung des Zwecks nach Artikel 2 notwendigen Aufgaben wahr.

2 Der Verein kann insbesondere

Projektwochen, Aufführungen und andere Veranstaltungen planen und organisieren,

Sponsoren für Vorhaben nach Buchstabe a suchen,

die für die Durchführung dieser Vorhaben notwendigen Verträge mit Dritten abschliessen.

Art. 16 Inkrafttreten

Diese Statuten treten mit dem Beschluss der Gründungsversammlung am 1. Januar 2010 in Kraft.

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 1. Januar 2010 angenommen worden.

Steffisburg, den 1. Januar 2010